Diese wird beim Landratsamt Rosenheim beantragt. Die Abgabe des Antrages erfolgt dabei bei der Gemeinde. Die Bescheinigung wird anschließend nach ca. 3 Wochen per Post zugestellt.
Die Dauer beläuft sich auf zwei Tage (ca. 8 Stunden pro Tag). Hierfür muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Personalausweis vorgezeigt werden.
Wir sind bei sämtlichen Schritten gerne behilflich
Gesamtkosten
390€
Folgekosten
70€
Alle 5 Jahre muss die Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver verlängert werden
Mitgliedsbeitrag
42€
Jährliche Mitgliedschaft beim Schützenverein Babensham mit Versicherung durch den BSSB
Der Schützenverein Babensham ist im Besitz von einem Handböller Kaliber 16mm mit Zubehör, Schaftböller 30mm und auch einer Kanone. Außerdem hat uns die KSK Babensham ihren Sirius (Standböller) zur Verfügung gestellt. Somit ist ein Böllerkauf nicht zwingend notwendig.